Herzlich Willkommen

Wir bieten Ihnen umfangreichen Service zur Erfüllung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf Hard- & Software-Lösungen.

Erfahrung

Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung in den Bereichen der professionellen Konzeption und Implementierung.

Service

Installation und Wartung von Servern, Netzwerken und Telekommunikations- Systemen sowie die Lösung von Hard und Software-Problemen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB´s durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn BCS diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

II. Angebote
Schriftliche und mündliche Angebote von BCS sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte von BCS sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.

III. Preise
Sämtliche mündliche oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

IV. Gefahrenübergang
Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von BCS verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über.

V. Lieferung
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Teillieferungen sind zulässig. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von BCS eintreten, hat BCS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterläßt er die Annahme, so befindet sich der Käufer in Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich BCS vor, bis 30 % des Auftragswertes als Schadenersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.

VI. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind zahlbar rein netto Kasse sofort nach Erhalt der Ware. Das Rechnungsdatum gilt als Versanddatum. Bei Gewährung eines Zahlungsziels ist die Zahlung nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn das Zahlungsmittel (z. B. Scheck oder Wechsel) BCS am Tage des Fristablaufes zur Einlösung vorliegt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag durch eine Überweisung unserem Konto gutgeschrieben wird.
Der Beweis für den rechtzeitigen Zugang obliegt dem Schuldner. Der Kaufpreis wurde auf der absoluten Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles kalkuliert.
Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang sind sich die Parteien darüber einig, dass sich der Kaufpreis um fünf Prozent erhöht. Wir nehmen Bankkredit in Anspruch. Soweit wir keinen höheren Verzugsschaden nachwiesen, werden darüber hinaus ein Prozent pro Monat an Verzugszinsen berechnet. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese für jede einzelne Lieferung auf der Auftragsbestätigung und Rechnung besonders zusätzlich vermerkt werden.

VII. Eigentumsvorbehalt
BCS behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von BCS gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftigen Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.

VIII. Mängelrügen, Gewährleistung
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich gegenüber BCS anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen wird BCS nach seiner Wahl Mengen nachliefern, die Ware umtauschen, diese zurücknehmen oder dem Kunden einen Preisnachlass einräumen. Grundsätzlich hat BCS das Recht, die gelieferte Ware zweimal nachzubessern. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.
Für Einsendungen nach Ablauf der Garantie berechnen wir dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50,- €. Das gilt auch dann, wenn der Artikel irreparabel ist oder nicht von uns bezogen wurde.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bleialf. Der Gerichtsstand ist Prüm. Auf alle für das Vertragsverhältnis begründenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

X. Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine der vorhergegangenen Vereinbarungen ungültig sein, bleibt hiervon die Gültigkeit des Vertrages unberührt.
Es gelten die Verkaufsbedingungen in der jeweils neusten Verfassung.

Stand: November 2017